Konventionen der Krieger

05.01.2008

Der Einzelkämpfer bei BattleTech ist uns allen bekannt. Der Held, Beschützer, Verräter. Die Führungsperson, die alleine durch ihre Präsenz den Gegner das fürchten lehrt. Der seine Feinde im Visier seiner Waffen hat und ohne Probleme dabei ganze Regimentskampfgruppen befehligt.
Sozusagen ist der MechKrieger die Wiedergeburt der mittelalterlichen Ritter, welche ehrenvoll in Einzelduellen ganze Kriege entscheiden.

Nun ja, die Literatur vermittelt hier wohl ein falsches Bild. Ein Krieg ist schmutzig, da gibt es nichts heldenhaftes. Das war schon immer so, auch wenn es vereinzelt stillschweigende Vereinbarungen gibt, die die schlimmsten Exzesse lindern. Früher nannte man sowas Genfer Konventionen oder noch früher, eine Sache der Ehre. Heute beruft man sich auf die Ares Konventionen und auf regionale Verhaltensregeln wie den Bushido Codex.

Aber gegen den Willen zu Siegen, den Gegner mit (fast) allen Mitteln vernichtend zu schlagen, hilft praktisch keine Konvention. Nur das Eigeninteresse der Kämpfenden stellen die Grenzen ihres handeln dar.



Der Kämpfer auf dem Schlachtfeld

Das Sterben ist für einen Kämpfer der sich im Krieg befindet, und die Innere Sphäre von 3025 ist eine einzige Kampfzone, das tagtägliche Brot. Jederzeit weis er, das er sterben kann. Sei es durch einen Unfall bei der Handhabung mit dem gefährlichen Kriegsmaterial, durch Einwirkungen von Feind und Freund oder einfach durch den Zufall.

Durch diese permanente Bedrohung verliert der Tod seinen Schrecken und man verdrängt ihn, bis es einen selbst erwischt oder der Kämpfer sich eines Tages daran erinnert, wenn er einer der wenigen Überlebenden ist, während die Kameraden verreckt sind.
Der Tod macht keine Unterschiede. Nur wenigen ist es vergönnt ihn ein Schnippchen zu schlagen. Diese wenigen sind zumeist legendäre Krieger und/oder bemitleidige Figuren.

Dieser Ansatz ist nur einer von vielen, aber gerade der Aspekt der permanenten Bedrohung durch den Tod gibt den Kämpfer die "Freiheit" alles dafür zu tun, das er überlebt.

Man sollte sich also bei der Beschäftigung mit Regeln auf dem Schlachtfeld immer den alten seemännischen Spruch "Die See schweigt" in Erinnerung halten.



Die Ares Konventionen

Trotz dem oben gesagten, spielen Konventionen zumindesten eine zu berücksichtigende Rolle. Die wichtigste dieser Konventionen sind die von Ares aus dem Jahr 2412, die heute noch Gültigkeit besitzen. Im folgenden komplett abgebildet.

Wir, die Unterzeichneten, am 13. Tag des Monats Juli, im Jahre 2412, schwören und erklären feierlich,

  • in Übereinstimmung mit unserem Wunsch, die menschliche Zivilisation vor der Selbstzerstörung zu bewahren,
  • in der Absicht, die Kollateralschäden bei kriegerischen Auseinandersetzungen in so geringem Umfang wie möglich zu halten, um das Leid und den Schaden für die Zivilisten und die zivile Infrastruktur zu begrenzen,
  • in dem Bestreben, trotz der tiefen Zerwürfnisse zwischen einzelnen Fraktionen der Menschheit sich nicht von blinder Zerstörungswut leiten lassen zu wollen,
  • in der Erkenntnis, die zivilisatorischen und kulturellen Errungenschaften der Menschen nicht der Zerstörung anheim fallen sehen zu wollen,
  • in der festen Übereinstimmung mit den Bestimmungen des humanitären Menschenrechtes,
  • in dem Bewusstsein für all die oben genannten Gefahren für die menschliche Rasse,

dass Leben von Zivilisten in kriegerischen Auseinandersetzungen zu schonen.

Dieses Dokument soll unseren Wunsch, dieses sinnentleerte Schlachten zu beenden bezeugen, und unser Anliegen, die Konventionen dieses Vertrages aufrechtzuerhalten oder andernfalls schlimmsten Konsequenzen entgegen zusehen.

  • Für die Konföderation Capella: Kanzler Liao
  • Für die Vereinigten Sonnen: Prinz Davion
  • Für das Lyranische Commonwealth: Archon Steiner
  • Für das Draconis-Kombinat: Koordinator Kurita
  • Für die Liga Freier Welten: Generalhauptmann Marik


Artikel I: Nuklearwaffen
Die Verwendung von Nuklearwaffen gegen die Oberfläche eines Planeten oder ein kommerziell genutztes Schiff ist verboten. Das Verbot schließt taktische Nuklearschläge gegen vorher genannte Ziele mit ein. Kontrollierte Nuklearschläge im freien Raum gegen militärische Einheiten und Installationen, außerhalb der Atmosphäre eines Planeten, also mindestens in einer Entfernung von 75000 km zu einer jeden bewohnten Welt eines gegebene Systems, sind zulässig.

Artikel II: Orbitale Bombardements
Die Verwendung orbitaler Einrichtungen oder Flugkörper zur Bombardierung stationärer Ziele (wie definiert in Anhang B, Sektion 4) auf oder unter der Oberfläche eines Planeten, mit der einzigen Ausnahme eindeutiger militärischer Installationen oder in Selbstverteidigung, ist unzulässig. In keinem Fall darf ein orbitales Bombardement im Umkreis von weniger als 300 km zu einer als dicht besiedelten Zone definierten Gegend (s. Anhang B, Sektion 3) durchgeführt werden, und jeder orbitale Angriff ex post facto von einem Konzil der Unterzeichnerstaaten (s. Anhang C, Sektion 7) zu überprüfen.

Artikel III: Kapitulation
Um die entsetzlichen Kosten an Menschenleben so gering wie nur möglich zu halten, müssen alle Kombattanten die Kapitulation einer jeden Einheit, die diese anbietet, annehmen. Eine weiße Flagge mit einem roten "S" ist als universeller Standard für ein Zeichen der Kapitulation festgelegt, so das auch Einheiten, die ihre Kommunikationsmöglichkeiten eingebüßt haben, ihre Kapitulation zu erkennen geben können. Die vollständige Kapitulation (Richtlinien s. Anhang E) grenzt die Behandlung von Kriegsgefangenen, Partisanen und Zivilisten innerhalb eine Kampfzone, nach deren Kapitulation, und den sog. fairen Ausgleich (s. Anhang F) für die gefangennehmenden Truppen nach der Entlassung von Kriegsgefangenen in deren Heimatreich ein.

Artikel IV: Sicheres Geleit
Die Regierungen und das Militär der Unterzeichneten erklären sich einverstanden, die in Artikel III genannte Fahne als Symbol eines Waffenstillstandes anzuerkennen. Jedes Schiff, Fahrzeug oder jede Person die eine derartige Fahne bei oder an sich trägt, erhält sicheres Geleit durch den gesamten Verlauf ihrer Gefangenschaft, solange der Träger der Fahne keinen Widerstand leistet. Verwundete sind entsprechend der Möglichkeiten zu versorgen und auf Wunsch eines der Unterzeichnerstaaten der Verbleib eines Kriegsgefangenen offen zulegen. Verletzungen der Kapitulations- oder Waffenstillstandsregelungen so wie des Sicheren Geleites sind Untersuchungsgegenstand des Konzil der Unterzeichnerstaaten (s. Anhang C, Sektion 7).

Artikel V: Einschränkung urbaner Kriegsführung
Der Kampf in bewohntem urbanem Gebiet ist auf ein minimales Operationsniveau (s. Anhang 9) zu begrenzen. In evakuierten bebauten Kampfgebiet gilt die Aufmerksamkeit der Kombattanten der Verringerung der Schäden an ziviler Infrastruktur. Sollte das militärische Ziel einer Operation sich innerhalb eines Stadtgebietes liegen, müssen die angreifenden Truppen und die Verteidiger sicherstellen, das keine aggressiven Aktionen gegen nicht militärische Ziele, Gebäude oder Personen durchgeführt werden. Zivile Ziele unterliegen in keinem Fall militärischer Aggression, solange sich keine Kombattanten den Nichtkombattantenstatus der zivilen Installation zunutze machen beabsichtigen. Zivile Ziele sind Lebenserhaltungsinstallationen, Wasser- und Atmosphärenkläranlagen und agrare Einrichtungen, so wie natürlich sämtliche zivilen Wohn- oder Arbeitsgebäude. Die Möglichkeiten der Zivilbevölkerung den Kampfhandlungen aus dem Weg zu gehen ist absolute Priorität einzuräumen.

Artikel VI: Chemische und biologische Waffen
Da chemische und biologische Waffen menschliches Leben ohne Einschränkung vernichten und häufig einen permanenten Schaden an der Biosphäre eines Planeten, der einem solchen Angriff unterliegt, anrichten, ist die Weiterentwicklung, Erprobung, sowie die Herstellung und der Einsatz solcher Waffen verboten.



So wie du mir, so ich dir....

Unter diesem Motto kann man die Taten der MechKrieger im ausgehenden dritten Nachfolgerkrieg betrachten. Die MechKrieger sind die militärische Elite jedes Staates. Selbst Söldner-MechKrieger empfinden sich als etwas besseres, als die nie ihre Stadt / ihren Planeten verlassende normale Bevölkerung in der Inneren Sphäre.

Ein MechKrieger empfindet jeden anderen MechKrieger wie sich selbst als einen Angehörigen einer besonderen Klasse. Man kann auch sagen, das die normalen MechKrieger praktisch den niederen Adel in jeden Staat stellen.
Insofern begegnet man den Gegner eher als ein Konkurrent auf Augenhöhe als ein richtiger Feind den es zu vernichten gilt. Aus diesem Zusammenhang heraus hat sich vor allem im langen dritten Nachfolgerkrieg, aber auch schon in den Jahrhunderten zuvor, ein Art Ehrencodex entwickelt, der das reine gegenseitige Abschlachten praktisch verhindert.

Zudem schwebt über allem immer der Status des Entrechteten, welcher schlagartig eintritt, sobald man seinen BattleMech verliert. Die sofortige Verlust fast aller Privilegien ist eine Horrorvorstellung für fast jeden MechKrieger.

Nur in Situationen wo Rachegefühle persönlicher Art vorherrschen wird bis auf das Blut gekämpft. Aber auch Indoktrination kann ganze Einheiten dazu bringen, ohne Rücksichtnahme den Gegner zu vernichten. Sowas findet man nicht nur bei bei den regulären Einheiten der Häuser, sondern auch bei Söldnereinheiten, sogar gegeneinander.



Der BattleMech - eine wertvolle Investition

Ist das Leben der einzelnen Kämpfer eher sekundär, so sind seine Ausrüstung und seine Kampfmittel bei einem Großteil der Gefechte in der Inneren Sphäre ein so wichtiger Faktor, das man sie möglichst unbeschädigt erbeuten will. Vorallem bei Material das als LostTech gilt wie Sprungschiffe, Fusionsreaktoren, Neuroimpulshelme und anderem wird eine Zerstörung weitestgehend vermieden.

Das macht sich auch in den Gefechten bemerkbar. Ein Kampf bis zur Vernichtung des Feindes wird selten angestrebt. Ist der Ausgang des Kampfes ersichtlich, zieht sich der Verlierer mit möglichst geringen Verlusten zurück und der Gewinner sichert seine auf dem Schlachtfeld befindliche Beute.

Bei Söldnereinheiten ist die Versuchung noch grösser, sich möglichst verlustfrei zurückzuziehen. Hier kann es zu Absprachen, Scheinkämpfen, Überlaufen oder sogar Verrat kommen, die dem eigentlichen Auftraggeber nicht gefallen wird. Aus diesem Grund werden alle Söldnereinheiten durch ihre Auftraggeber überwacht.

Reine Materialschlachten, die zu einer Verheizung des wertvollen Kriegsmaterials führen, sind entsprechend selten. Vielmehr geht es um stichartige Angriffe zu Störung der Basen und des Nachschubs, welche selten in grösseren Gefechten ausarten. Geplänkel und Überfälle von Stoßgruppen, Patrouillen, o.ä. stellen die Masse der Mechkämpfe dar.
Der Kollateralschaden ist demzufolge sehr gering und beschränkt sich fast immer auf militärische Ziele.

Eine richtige Entscheidungsschlacht kommt selten vor und ist ein Ereignis 1.Ranges welches in der ganzen Inneren Sphäre bekannt wird.

Neben der wertvollen Technik ist das handhabende Personal, insbesondere die Techs und auch MechKrieger für jede Seite von hohem Wert. Es ist nicht unüblich, das der Sieger den Besiegten anbietet in ihrem Rahmen weiterzukämpfen, sodass der Sieger nicht nur durch die Beute gestärkt aus einem Kampf hervor geht, sondern auch durch das neu errungene Wissen.
Personal welches über besondere Erfahrung verfügt, z.B. bei der Reparatur seltener Mechtypen/-systemen, sind besonders gesucht.



Fazit

So schmutzig und dreckig ein Krieg ist, gibt es gewisse stille Abkommen die die schlimmsten Exzesse dämpfen, sogar soweit reduzieren, das es selten zu vernichtenden Kämpfen kommt.
Denn ein Ausleseprozess von mehreren Jahrhunderten Kriege hat die Extreme abgeschliffen und einen Status Quo erreicht, der den Kampf auf den Schlachtfeldern der Inneren Sphäre einen mystischen Glanz verleiht.

In dem Moment aber, wo materielle Verluste keine Rolle mehr spielen, wo womöglich übertriebene Ängste und/oder Rachegefühle eine Hauptmotivation stellen, kann keine Konvention, kein Ehrgefühl die vernichtende Kraft der Waffen aufhalten.

Coki





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Erstversion vom 05.01.2008. Letzte Aktualisierung am 04.12.2022.


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